{"id":1247,"date":"2025-11-11T17:23:36","date_gmt":"2025-11-11T17:23:36","guid":{"rendered":"https:\/\/alpaca-austria.com\/?page_id=1247"},"modified":"2025-11-11T17:38:43","modified_gmt":"2025-11-11T17:38:43","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alpaca-austria.com\/?page_id=1247","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1247\" class=\"elementor elementor-1247\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d7d9271 elementor-section-height-min-height elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"d7d9271\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7e52615\" data-id=\"7e52615\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d3b98a3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"d3b98a3\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-ebc03b1\" data-id=\"ebc03b1\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ea732da elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"ea732da\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"536\" height=\"140\" src=\"https:\/\/alpaca-austria.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bildmarke_aaa-1-1.png\" class=\"attachment-large size-large wp-image-111\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/alpaca-austria.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bildmarke_aaa-1-1.png 536w, https:\/\/alpaca-austria.com\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/bildmarke_aaa-1-1-300x78.png 300w\" sizes=\"(max-width: 536px) 100vw, 536px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-32bde86 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"32bde86\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Statuten der Alpaca Association Austria \u2013 Verein \u00f6sterreichischer Alpakahalter<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4184833 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4184833\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-861d985\" data-id=\"861d985\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4a58231 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4a58231\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein fu\u0308hrt den Namen \u201eAlpaca Association Austria \u2013 Verein \u00f6sterreichischer Alpakahalter\u201c (kurz: AAA).<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in der Wohnsitzgemeinde des Obmanns\/der Obfrau und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf die Republik \u00d6sterreich.<\/li><li>Die Errichtung von Sektionen, Filialen oder Zweigstellen ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit ist nicht beabsichtigt.<\/li><li>Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein ist gemeinnu\u0308tzig; seine T\u00e4tigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.<\/li><li>Zwecke des Vereins sind insbesondere<br \/>a. die F\u00f6rderung der Haltung, Zucht und Nutzung von Alpakas<br \/>b. die Verbesserung der Zuchtqualit\u00e4t<br \/>c. die Unterstu\u0308tzung beim Aufbau einer nationalen Alpakafaser-Verarbeitungsindustrie und eines Marktes fu\u0308r Alpakafasern<br \/>d. die Durchfu\u0308hrung von Seminaren, Stammtischen, Ausstellungen und Absatzveranstaltungen<br \/>e. \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Wissens u\u0308ber Alpakas<br \/>f. die F\u00f6rderung tiergestu\u0308tzter Aktivit\u00e4ten und Therapien mit Alpakas<br \/>g. die F\u00f6rderung nationaler und internationaler Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Verb\u00e4nden und Tierhaltern<br \/>h. sowie die Errichtung von Wollsammelstellen zur Weiterleitung der von Mitgliedern gelieferten Alpakawolle an Abnehmer samt Verrechnung.<br \/>i. Ebenso umfasst ist die Beratung und Information fu\u0308r \u00f6sterreichische Alpakahalter sowie deren Vertretung gegenu\u0308ber nationalen und internationalen Organisationen.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/strong><\/p><ol><li>Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel erreicht.<\/li><li>Ideelle Mittel sind insbesondere Vortr\u00e4ge, Versammlungen, Stammtische, Diskussionsabende, Newsletter, Beratungsdienste und spezielle Informationsveranstaltungen.<\/li><li>Die erforderlichen materiellen Mittel werden durch Beitrittsgebu\u0308hren, Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Weiterverrechnung von Verbrauchsmaterial und Dienstleistungen, Erl\u00f6se aus Veranstaltungen und Beteiligungen daran, Werbeeinnahmen, Spenden und sonstige Zuwendungen, Subventionen, Verm\u00e4chtnisse und F\u00f6rderungen aufgebracht.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 4 Formen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, au\u00dferordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li><li>Ordentliche Mitglieder beteiligen sich voll an der Vereinst\u00e4tigkeit; au\u00dferordentliche Mitglieder f\u00f6rdern die Vereinst\u00e4tigkeit insbesondere durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrags. Ehrenmitglieder sind jene Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Mitglieder k\u00f6nnen physische Personen, juristische Personen und rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften werden, die dem Vereinszweck zweckdienlich sein wollen.<\/li><li>\u00dcber die Aufnahme ordentlicher und au\u00dferordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand endgu\u0308ltig; die Aufnahme kann ohne Angabe von Gru\u0308nden verwehrt werden.<\/li><li>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.<\/li><li>Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme durch die Vereinsgru\u0308nder, danach \u2013 sofern vorhanden \u2013 durch den Vorstand; die Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen oder rechtsf\u00e4higen Personengesellschaften, durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.<\/li><li>Der Austritt kann jederzeit zum Monatsende erkl\u00e4rt werden; er ist mindestens einen Monat vorher schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Fu\u0308r die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels ma\u00dfgeblich.<\/li><li>Ein Ausschluss ist zul\u00e4ssig, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit Mitgliedsbeitr\u00e4gen im Ru\u0308ckstand ist; die Zahlungspflicht bleibt unberu\u0308hrt.<\/li><li>Der Ausschluss kann weiters wegen grober Pflichtverletzung oder unehrenhaften Verhaltens verfu\u0308gt werden; dagegen ist Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig, bis zu deren Entscheidung ruhen die Mitgliedsrechte.<\/li><li>Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 4 genannten Gru\u0308nden durch die Mitgliederversammlung u\u0308ber den Antrag des Vorstands beschlossen werden.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><br \/><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Mitglieder sind berechtigt, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Stimm-, aktives und passives Wahlrecht in der Mitgliederversammlung haben ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li><li>Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, die Statuten und Beschlu\u0308sse der Vereinsorgane zu beachten sowie Beitrittsgebu\u0308hren und Mitgliedsbeitr\u00e4ge fristgerecht zu entrichten.<\/li><li>Mitglieder haben jede Handlung zu unterlassen, die das Ansehen des Vereins beeintr\u00e4chtigt oder die Verwirklichung des Vereinszwecks nachteilig beeinflusst.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/strong><\/p><p class=\"p1\">Organe des Vereins sind:<\/p><ol><li>die Mitgliederversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10),<\/li><li>der Vorstand (\u00a7\u00a7 11\u201313),<\/li><li>die Rechnungspru\u0308fer (\u00a7 14)<\/li><li>die Schlichtungseinrichtung (\u00a7 15).<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><ol><li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies der Vorstand oder die ordentliche Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich beantragt oder die Rechnungspru\u0308fer dies verlangen.<\/li><li>Zu ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter Angabe von Zeitpunkt, Ort, Beginn und Tagesordnung einzuladen.<\/li><li>Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung sind mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) beim Vorstand einzubringen.<\/li><li>Beschlu\u0308sse \u2013 ausgenommen u\u0308ber Antr\u00e4ge auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zu Tagesordnungspunkten gefasst werden.<\/li><li>Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder; stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme; eine schriftliche Stimmrechtsu\u0308bertragung auf ein anderes Mitglied ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist ohne Ru\u0308cksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li><li>Wahlen und Beschlu\u0308sse erfolgen grunds\u00e4tzlich mit einfacher Stimmenmehrheit; Ist bei der ersten Wahl (Bestellung) von keinem Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht worden, so hat eine zweite engere Wahl unter jenen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, stattzufinden. Bei Stimmengleichheit in der engeren Wahl entscheidet das Los.<\/li><li>Beschlu\u0308sse u\u0308ber Statuten\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins bedu\u0308rfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen.<\/li><li>Den Vorsitz fu\u0308hrt der\/die Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung der\/die Stellvertreterin; ist auch dieser verhindert, fu\u0308hrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><p>Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:<\/p><ol><li>Wahl (Bestellung) und Enthebung der Vorstandsmitglieder und der Rechnungspru\u0308fer;<\/li><li>Beschlussfassung u\u0308ber einen allf\u00e4lligen Voranschlag fu\u0308r das n\u00e4chste Rechnungsjahr;<\/li><li>Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstands und der Rechnungspru\u0308fer, insbesondere der Einnahmen-\/Ausgabenrechnung samt Verm\u00f6gensu\u0308bersicht (\u00a7 12a);<\/li><li>Entlastung des Vorstands und der Rechnungspru\u0308fer;<\/li><li>Festsetzung der H\u00f6he allf\u00e4lliger Beitrittsgebu\u0308hren und Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/li><li>Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/li><li>Beschlussfassung u\u0308ber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung;<\/li><li>Beratung und Beschlussfassung u\u0308ber die sonstigen Tagesordnungspunkte.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 11 Leitungsorgan (Vorstand)<\/strong><\/p><ol><li>Der Vorstand besteht aus:<br \/>a. Obmann\/Obfrau und Stellvertreterin,<br \/>b. Schriftfu\u0308hrerin und Stellvertreterin,<br \/>c. Kassierin und Stellvertreterin,<br \/>d. Zuchtwart<br \/>e. IT-Verantwortlicher<\/li><li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Scheidet ein gew\u00e4hltes Mitglied aus, ist der Vorstand berechtigt, an dessen Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren; die nachtr\u00e4gliche Genehmigung ist in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung einzuholen. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung aus, ist unverzu\u0308glich eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen; erforderlichenfalls ist beim zust\u00e4ndigen Gericht die Bestellung eines Kurators zu beantragen.<\/li><li>Die Funktionsdauer betr\u00e4gt vier Jahre; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Die Einberufung des Vorstands erfolgt durch den\/die Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung durch den\/die Stellvertreter*in; sind beide verhindert, kann jedes Vorstandsmitglied einberufen.<\/li><li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li><li>Beschlu\u0308sse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des Vorsitzenden.<\/li><li>Den Vorsitz fu\u0308hrt der\/die Obmann\/Obfrau; bei Verhinderung gelten die in \u00a7 9 Abs. 10 sinngem\u00e4\u00df genannten Regelungen.<\/li><li>Die Funktion eines Vorstandsmitglieds erlischt durch Tod, Ablauf der Funktionsperiode, Ru\u0308cktritt oder Enthebung; der Ru\u0308cktritt ist schriftlich zu erkl\u00e4ren und wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers\/ einer Nachfolgerin wirksam; bis dahin ist die Handlungsf\u00e4higkeit eingeschr\u00e4nkt. Die Mitgliederversammlung kann den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder jederzeit entheben. Die Enthebung tritt mit der Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Mitgliedes des Vorstandes in Kraft.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 12 Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/p><p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht anderen Organen zugewiesen sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere:<\/p><ol><li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens, Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens, laufende Aufzeichnungen u\u0308ber Einnahmen und Ausgaben sowie Erstellung einer Einnahmen-\/Ausgabenrechnung samt Verm\u00f6gensu\u0308bersicht binnen fu\u0308nf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres;<\/li><li>Vorbereitung der Mitgliederversammlung;<\/li><li>Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen;<\/li><li>Aufnahme und Ausschluss ordentlicher und au\u00dferordentlicher Mitglieder sowie Fu\u0308hrung der Mitgliederliste;<\/li><li>Begru\u0308ndung und Beendigung von Dienstverh\u00e4ltnissen.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Der\/die Obmann\/Obfrau fu\u0308hrt die laufenden Gesch\u00e4fte.<\/li><li>Der\/die Obmann\/Obfrau vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftstu\u0308cke bedu\u0308rfen zu ihrer Gu\u0308ltigkeit seiner\/ihrer Unterschrift; in finanziellen Angelegenheiten jener des\/der Obmanns\/Obfrau und des\/der Kassiers\/Kassierin. Insichgesch\u00e4fte bedu\u0308rfen der Zustimmung des Vorstands und der Rechnungspru\u0308fer.<\/li><li>Der\/die Obmann\/Obfrau fu\u0308hrt den Vorsitz in Mitgliederversammlung und Vorstand; bei Gefahr im Verzug ist er\/sie berechtigt, in eigener Verantwortung vorl\u00e4ufige Anordnungen zu treffen, die der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Organ bedu\u0308rfen.<\/li><li>Der\/die Schriftfu\u0308hrerin unterstu\u0308tzt bei der Gesch\u00e4ftsfu\u0308hrung und fu\u0308hrt die Protokolle u\u0308ber Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.<\/li><li>Der\/die Kassierin ist fu\u0308r die ordnungsgem\u00e4\u00dfe finanzielle Gebarung verantwortlich.<\/li><li>Bei Verhinderung treten die jeweiligen Stellvertreterinnen an die Stelle des\/der Obmanns\/Obfrau, des\/der Schriftfu\u0308hrerin und des\/der Kassier*in.<\/li><li>Der\/die IT-Verantwortliche hat dafu\u0308r Sorge zu tragen, dass im Verein geeignete Software zur Unterstu\u0308tzung der Arbeit des Vorstands eingesetzt wird, geeignete Software zur Einrichtung und zum Betrieb eines Zuchtregisters ausgew\u00e4hlt, eingefu\u0308hrt und betrieben wird und geeignete Hardware ausgew\u00e4hlt und ordnungsgem\u00e4\u00df gewartet wird;<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 14 Rechnungspru\u0308fer<\/strong><\/p><ol><li>Mindestens zwei Rechnungspru\u0308fer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gew\u00e4hlt; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Sie du\u0308rfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Mitgliederversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit ihrer Aufsicht unterliegt.<\/li><li>Der Pru\u0308fungsbericht hat die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Mittelverwendung zu best\u00e4tigen oder Gebarungsm\u00e4ngel bzw. Gefahren fu\u0308r den Vereinsbestand aufzuzeigen; auf ungew\u00f6hnliche Einnahmen\/Ausgaben, insbesondere Insichgesch\u00e4fte (\u00a7 13 Abs. 2), ist besonders einzugehen. Bericht erstatten die Rechnungspru\u0308fer an Vorstand und Mitgliederversammlung.<\/li><li>Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 11 Abs. 8 sinngem\u00e4\u00df.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 15 Schlichtungseinrichtung<\/strong><\/p><ol><li>Zur Schlichtung aller aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung berufen.<\/li><li>Sie entscheidet bei Anwesenheit ihrer Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit nach bestem Wissen und Gewissen; ihre Entscheidungen sind vereinsintern endgu\u0308ltig.<\/li><li>Sofern das Verfahren nicht fru\u0308her beendet ist, steht nach sechs Monaten ab Anrufung der Schlichtungseinrichtung der ordentliche Rechtsweg offen; die Anrufung eines ordentlichen Gerichts kann nur durch Einrichtung eines Schiedsgerichts nach \u00a7\u00a7 577 ff ZPO ausgeschlossen werden.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 16 Freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Die freiwillige Aufl\u00f6sung kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen beschlossen werden.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Wegfall des begu\u0308nstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich fu\u0308r gemeinnu\u0308tzige oder mildt\u00e4tige Zwecke iSd \u00a7\u00a7 34 ff BAO zu verwenden; eine Aufteilung auf Mitglieder ist ausgeschlossen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft u\u0308ber die Verwertung des nach Abdeckung offener Verbindlichkeiten verbleibenden Verm\u00f6gens und beruft erforderlichenfalls einen Abwickler\/eine Abwicklerin.<\/li><li>Der letzte Vorstand hat die freiwillige Aufl\u00f6sung binnen vier Wochen ab Beschlussfassung der zust\u00e4ndigen Vereinsbeh\u00f6rde (Bezirkshauptmannschaft am Wohnort des\/der Obmanns\/Obfrau) schriftlich anzuzeigen.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 17 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen<\/strong><\/p><p>Alle in diesen Statuten verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen fu\u0308r alle Geschlechter.<\/p><p><br \/><strong>\u00a7 18 Unvereinbarkeit von Vorstands\u00e4mtern<\/strong><\/p><ol><li>Unvereinbarkeit: Mitglieder der AAA, die in einem anderen in- oder ausl\u00e4ndischen Alpaka-Zuchtverband eine Organfunktion ausu\u0308ben, sind nicht in den Vorstand der AAA w\u00e4hlbar und du\u0308rfen kein Vorstandsamt innerhalb der AAA innehaben.<\/li><li>Als \u201eOrganfunktion\u201c gelten insbesondere Funktionen wie Obmann\/Pr\u00e4sidentin, Stellvertretung, Schriftfu\u0308hrerin, Kassier*in samt Stellvertretungen sowie Beirats-\/Vorstandsmitglieder oder gleichwertige Organstellungen.<\/li><li>Definition \u201eAlpaka-Zuchtverband\u201c: Ein Verein\/Verband, dessen satzungsm\u00e4\u00dfiger Zweck wesentlich die Zucht, Registrierung, Bewertung von Alpacas und\/oder die Interessenvertretung von Alpakazu\u0308chtern, bzw. Alpakahaltern umfasst.<\/li><li>Nachtr\u00e4gliche Unvereinbarkeit: Nimmt ein Vorstandsmitglied der AAA nach seiner Wahl eine Organfunktion gem\u00e4\u00df Abs. 1 in einem anderen Alpaka-Zuchtverband an, endet sein Vorstandsmandat automatisch mit dem Zeitpunkt der Annahme dieser Funktion.<\/li><li>Anzeigepflicht\/Pru\u0308fung: Betroffene Mitglieder haben das (drohende) Entstehen einer Unvereinbarkeit unverzu\u0308glich dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Der Vorstand ist berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. \u00f6ffentliche Protokolle, Vereinsregisterauszug, Bestellungsbest\u00e4tigung) anzufordern.<\/li><li>Feststellung: \u00dcber das Vorliegen der Unvereinbarkeit entscheidet der Vorstand durch Beschluss.<\/li><li>Folgen &amp; Nachbesetzung: Endet ein Mandat nach Abs. 4, erfolgt die Nachbesetzung gem\u00e4\u00df diesen Statuten (Kooptierung nach \u00a7 11 Abs. 2 bzw. Nachwahl durch die Mitgliederversammlung).<\/li><li>Transparenzzweck: Diese Regelung dient ausschlie\u00dflich der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Wahrung von Neutralit\u00e4t und dem Schutz der Integrit\u00e4t der AAA.<\/li><\/ol><p><br \/><strong>\u00a7 19 Vorl\u00e4ufige Wirksamkeit von Statuten\u00e4nderungen<\/strong><\/p><ol><li>Vom Vorstand beschlossene Statuten\u00e4nderungen treten mit dem Zeitpunkt ihres Beschlusses vorl\u00e4ufig in Kraft und gelten bis zur Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung.<\/li><li>Die Best\u00e4tigung hat in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu erfolgen. Lehnt die Mitgliederversammlung die Statuten\u00e4nderung ab oder beschlie\u00dft sie abweichend, endet die vorl\u00e4ufige Geltung mit dem Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung bzw. gilt die ge\u00e4nderte Fassung.<\/li><li>Auf der Grundlage der vorl\u00e4ufigen Fassung in der Zwischenzeit wirksam gesetzte Ma\u00dfnahmen bleiben unberu\u0308hrt, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.<\/li><\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten der Alpaca Association Austria \u2013 Verein \u00f6sterreichischer Alpakahalter \u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich Der Verein fu\u0308hrt den Namen \u201eAlpaca Association Austria \u2013 Verein \u00f6sterreichischer Alpakahalter\u201c (kurz: AAA). Der Verein hat seinen Sitz in der Wohnsitzgemeinde des Obmanns\/der Obfrau und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf die Republik \u00d6sterreich. 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